Hinweisgebersystem

Hinweise melden (HinSchG)

1. Richtlinie

Das Hinweisgebersystem schafft durch eine für jeden Mitarbeiter Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der Weingarten GmbH & Co. KG zu sichern und Schaden abzuwenden. 

2. Anwendungsbereich

a) Diese Richtlinie beschreibt die Vorgehensweise bei Meldungen von bestätigten oder vermuteten Missständen oder Fehlverhalten.

b) Es gilt für alle Mitarbeiter, die ein Interesse am Wohlergehen des Unternehmens haben. 

3. Kenntnis oder begründeter Verdacht eines Missstands

a) Für jeden Mitarbeiter, der Kenntnis oder einen begründeten Verdacht hinsichtlich eines maßgeblichen Fehlverhaltens bzw. Missstand hat, besteht die Möglichkeit, eine Meldung abzugeben. Dies wäre ein Gesetzesbruch oder unethisches Verhalten im Widerspruch zu unserem Weingarten-Verhaltenskodex.

b) Wir ermutigen jeden Mitarbeitenden, solche Sachverhalte auf den bekannten und etablierten Berichtswegen zu melden. Diese sind:

1. Vertrauensperson

2. Personalabteilung

3. Betriebsrat

4. Geschäftsführung

c) Die Meldungen können persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen: 

Mailadresse: [email protected]

Diese Mail Adresse dient speziell der Hinweisgebung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz 

(HinSchG). 

 

4. Vorsätzliche Falschmeldungen

Vorsätzliche Falschmeldungen werden als Verstoß gegen den Weingarten-Verhaltenskodex gewertet und dementsprechend behandelt. Sie können zu Disziplinarmaßnahmen und/oder Strafverfolgung führen. 

5. Zuweisung von Zuständigkeiten

a) Nach Eingang einer Meldung über behauptetes Fehlverhalten oder betrügerisches Verhalten wird der Sachverhalt anhand der enthaltenen Information einer ersten Prüfung unterzogen. 

b) Rückfragen an den Hinweisgeber zur weiteren Beurteilung des Sachverhalts sind möglich.

c) Ausgehend von dieser ersten Prüfung bestimmt sich der weitere Weg zum Umgang mit dem Sachverhalt. Je nach Schwere des Vorwurfs, betroffenen Personenkreis und Rechtsgebiet erfolgt eine Übergabe der Meldung an die verantwortliche Stelle der jeweils betroffenen Beteiligung oder Beteiligungsgruppe. Es kann zu einer Anzeigepflicht bei hinreichendem Verdacht einer Straftat kommen. Die Weingarten GmbH & Co. KG stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle untersucht und hinreichend dokumentiert abgeschlossen werden. 

d) Die Weingarten GmbH & Co. KG wird die Meldungen ernst nehmen, sie streng vertraulich behandeln, mit den entsprechenden Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufklären, um den Missstand zu beseitigen. 

6. Keine Weiterverfolgung einer Meldung

Anonyme Meldungen können nicht weiter verfolgt werden, da keine Möglichkeit der Bestätigungen, von Rückmeldungen und Rückfragen für die Aufklärung besteht.

Nachweisliche Falschmeldungen werden nicht weiter verfolgt.

7. Berichterstattung

Eine detaillierte Berichterstattung erfolgt durch die Weingarten GmbH & Co. KG.

8. Schutz und Rechte des Meldenden

a) Die Identität aller Meldungen wird absolut vertraulich behandelt. Die Weingarten GmbH & Co. KG wird unter keinen Umständen Sprachnachrichten, IP-Adressen und/oder Telefonnummern offenlegen, außer in Fällen des Punkt 8. c).

b) Niemand, der eine Meldung abgibt, hat dadurch negative Konsequenzen zu befürchten. Jedoch genießen Hinweisgeber keinen Schutz bei Fehlverhalten.  

c) In folgenden Fällen ist der Schutz der Hinweisgeber nicht garantiert:

1. Auf Anforderung z.B. von Strafverfolgungsbehörden ist die Weingarten GmbH & Co. KG verpflichtet, Sprachnachrichten, IP-Adressen und/oder Telefonnummern zur Verfügung zu stellen.

2. Fälle, bei denen festgestellt wird, dass Meldungen vorsätzlich falsch bzw. wider besseren Wissens und/oder in böser Absicht („bösgläubig“) gemacht wurden. 

3. Bei Meldungen, die selbst als Straftat oder Verstoß gegen den Weingarten-Verhaltenskodex eingeordnet werden müssen, z.B. üble Nachrede oder Bedrohung.

d)  Sofern der Meldende mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht einverstanden ist, hat er erneut die Möglichkeit, dies über das Hinweisgebersystem kundzutun.

9. Schutz und Rechte von Beschuldigten

Betroffene haben das Recht, sich über gegen sie gerichtete Ermittlungen zu beschweren. Hierzu wenden sich Betroffene an ihre Vorgesetzte, die Personalleitung oder die Geschäftsführung.

10. Datenschutz

Die Weingarten GmbH & Co. KG wird alle Informationen streng vertraulich behandeln. Der Schutz von Daten sowohl der Hinweisgeber als auch der Betroffenen wird im gesetzlichen Rahmen zugesichert. Informationen werden sowohl was Inhalte als auch den Personenkreis angeht, auf einer beschränkten Basis zugänglich gemacht. Diese Richtlinie bedingt die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Dies erfolgt ausschließlich nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Regelungen.   

11. Bearbeitungsprozess

Bevor Sie Ihren Hinweis melden, lesen Sie bitte die Datenschutzinformationen auf unserer Webseite Modeweingarten.de/datenschutz. Mit der Meldung bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis genommen zu haben.